Leistung muss sich lohnen!

In Österreich gibt es eine starke Einsatzbereitschaft, sich den aktuellen Krisen und Herausforderungen zu stellen. Zahlreiche Menschen gehen die Extrameile, um Lebensqualität und Wohlstand im Land zu sichern und die Zukunft aktiv zu gestalten – diese Hingabe sollte entsprechend gewürdigt werden.

Gleichzeitig unterliegt der Arbeitsmarkt einem tiefgreifenden Wandel und der Anspruch an einen modernen Arbeitsplatz verändert sich. Engagierte Arbeitskräfte sind ein wertvolles Gut. In Zeiten des Fach- und Arbeitskräftemangels wird das umso deutlicher.

Vor diesem Hintergrund schlägt die Industrie Maßnahmen vor, die sich kurzfristig umsetzen lassen und so zur Entspannung der Situation beitragen können:

Steuerfreistellung von 20 Überstunden – wer mehr leistet, soll auch belohnt werden!

Erhöhung der Anzahl begünstigter Überstunden auf 20 Stunden sowie der Grenze für die Steuerbefreiung auf 600 Euro.

Leistungsbonus im Alter – länger arbeiten muss sich lohnen!

Nach Erreichen des Regel-Pensionsalters kommt es zum Entfall der Beitragspflicht zur Pensionsversicherung zur Gänze (sowohl für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) und zur Halbierung der steuerrechtlichen Bemessungsgrundlage des Erwerbseinkommens.

Attraktivierung der Vollzeitarbeit – aus der Teilzeit in die Vollzeit!

Einführung eines Freibetrags, der bei Erfüllung des Kriteriums der Vollzeitarbeit einen Anteil des Einkommens (z.B. 5.000 Euro) von der Einkommensteuer befreit.

Anreize zur Mitarbeiterbindung im Bereich Wohnen

Werkswohnungen sollen bis inklusive 75m2 nicht sachbezugspflichtig sein. Gleichzeitige Erhöhung der Grenze für die Steuerfreiheit von Arbeitgeberdarlehen zur Schaffung/Sanierung von Wohnraum auf 50.000 Euro.

Belohnung der Nachtarbeit – wer spät arbeitet, zahlt weniger Steuern!

Verdoppelung des Freibetrags für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen, für Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und für mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge gemäß § 68 Abs. 1 Einkommenssteuergesetz auf 720 Euro pro Monat.

Qualifizierte Zuwanderung steuern - Ausweitung der Zuzugsbegünstigung auf Fachkräfte

Ausweitung und Anwendung der Regelung zur Zuzugsbegünstigung im Einkommenssteuergesetz und in der Zuzugsbegünstigungsverordnung sowie des Freibetrags für Werbungskosten/ Betriebsausgaben iHv. 30% der Einkünfte auf Fachkräfte.

Kostersatz für Lehrlingsausbildung – Ausbilden soll sich auszahlen!

Incentivierung der Lehrausbildung durch Einführung einer Ausbildungsprämie iHv 30 % der Ausbildungskosten.

Incentivierung von Spenden im Bildungsbereich

Ausweitung der Spendenbegünstigung auf die Bereiche Schulbildung, Berufsausbildung, Volksbildung und Erziehung, sowie die Erhöhung der Grenze für abzugsfähige Spenden auf 20%.

Vereinfachung und Ausbau des begünstigten Zuschusses zur Kinderbetreuung!

Erhöhung der Grenze für den begünstigten Zuschuss zur Kinderbetreuung auf 3.600 Euro und Anhebung des Kindesalters auf 14 Jahre.

Anstoß eines breiten gesellschaftlichen Diskurses zur Wertigkeit von Leistung in Österreich!

Durch einen breit angelegten gesellschaftlichen Diskurs wird die Wertigkeit von Leistung und Eigenverantwortung in Österreich hervorgehoben. Die österreichische Industrie ist starker Partner und Förderer dieses Diskurses.

„Wer freiwillig bereit ist, mehr zu leisten, darf daraus keinesfalls Nachteile ziehen. Im Gegenteil: Leistung in Österreich muss sich wieder lohnen.“

Georg Knill
Präsident Industriellenvereinigung

„Nur mit besonderem Einsatz können wir uns in Zeiten von Energiekrise und Rekordinflation schneller aus der Krise herausarbeiten. Es braucht viel stärkere steuerpolitische Anreize, damit sich Leistung wieder lohnt in unserem Land.“

Stefan Pierer
Präsident Industriellenvereinigung Oberösterreich

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